| .:: Die Organisation des Schweizerischen Handball-Verbandes (SHV) ::. |
| Ittigen, 01. Januar 2009 |
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| Die Statuten des SHV bestimmen als Legislative die jährliche Delegiertenversammlung des SHV, welche sich wie folgt zusammen setzt: 77 Delegierte aus den Regionalverbänden, 40 Delegierte aus der Nationalliga Frauen (NLF) und der Swiss Handball League (SHL). Gemäss den Statuten des SHV sind die Geschäfte des SHV wie folgt abzuwickeln: |
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| Dem Zentralvorstand (ZV) sind die folgenden Geschäfte / Verantwortungen direkt übertragen: |
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Verbandspolitik und Verbandsziele festlegen |
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Operative Geschäftsführung überwachen und Schnittstellen bestimmen |
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Delegation von Aufgaben und Kompetenzen sowie die Führungsstruktur und die Führungsprozesse in einem Geschäftsreglement regeln |
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Geschäftsreglemente mit den Tätigkeiten der selbständigen Organisationen SHL, NLF und der im Status einer selbständigen Organisation stehenden Regionalpräsidentenkonferenz (RPK) genehmigen |
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| Die KOORDINATIONSKONFERENZ der Vorsitzenden der selbständigen Organisationen und dem Verbandsdirektor unter dem Vorsitz des Zentralpräsidenten |
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stellt sicher, dass die einzelnen Organe bzw. Abteilungen die ihnen übertragenen Entscheide zeitgerecht fällen; |
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stellt sicher, dass die Schnittstellen zwischen den einzelnen Organisationen und Abteilungen zeit- und inhaltsgerecht geregelt werden; |
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stellt Anträge an den Zentralvorstand, soweit die Kompetenzen bei diesem liegen; |
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stellt die operative Koordination zwischen den einzelnen Organisationen und den operativen Abteilungen sicher; |
| Die Koordinationskonferenz ist eine Einigungskonferenz. Einigen sich die Beteiligten nicht, entscheidet der Zentralpräsident, sofern es in seiner Kompetenz liegt, in allen andern Fällen der Zentralvorstand. Einigen sich die Beteiligten in einer Frage, die in der Zuständigkeit des Zentralvorstandes liegt, gilt der Beschluss als Antrag an den Zentralvorstand. |
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| Im Auftrag des Zentralvorstandes nehmen der Verbandsdirektor, die Bereiche und die Abteilungen im Rahmen des Budgets sowie in Abstimmung mit den selbständigen Organisationen die Verbandsaufgaben war: |
| A. |
Organisation des Spielbetriebs (Koordination, Termin- und Spiel-Planung, Durchführung Meisterschaften und Cup, Weisungen, SRO, Bussen) sowie Spielerkontrolle/Lizenzwesen |
| B. |
Organisation der Trainer-Ausbildung, Trainerlizenzen und Ausbildungsinhalte sowohl im Spitzen-, Erwachsenen-, Junioren- und Kinderhandball |
| C. |
Führung der Frauen- und Männer-Nationalmannschaften sowie der Nachwuchsförderung im Spitzen- und Leistungssport |
| D. |
Bereitstellung der für die obigen Geschäfte notwendigen Instrumente und Dienst-leistungen (Finanzen, EDV, Personal und Kommunikation) |
| E. |
Zentrale Aufgaben |
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Geschäfte mit den externen Partnerorganisationen im Inland und Ausland |
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Verbreitung und Positionierung des Handballsportes in der Schweiz (Anlässe, Turniere, LS, Marketing und Kommunikation) |
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Mittelbeschaffung (Fundrising, Gönner, Sponsoren) |
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| Die Selbständigen Organisationen Swiss Handball League (SHL) und Nationalliga Frauen (NLF) bestehen aus den Vereinen mit Mannschaften der beiden obersten Spielklassen der Frauen und Männer. Sie nehmen gemäss Statuten die ihnen übertragenen Aufgaben wahr, koordinieren und organisieren insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung Spielbetrieb des SHV ihre Meisterschaften inklusive der übertragenen Junioren-Kategorien, und in Zusammenarbeit mit dem SHV gemäss Cup-Reglement den Schweizer-Cup. |
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| Die Regionalpräsidentenkonferenz (RPK) hat gemäss Statuten den Status einer selbständigen Organisation und wird von den Präsidenten der sieben Regionalverbände des Schweizerischen Handballverbandes gebildet. Die RPK nimmt die ihr gemäss Statuten übertragenen Aufgaben wahr. Sie koordiniert und organisiert insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung Spielbetrieb des SHV die ihr übertragenen interregionalen Meisterschaften sowie die Meisterschaften der ihr übertragenen Juniorinnen- und Juniorenkategorien. Weiter erarbeitet sie die Vorgaben betreffend weiterer Spielformen und Möglichkeiten im Basis- und Freizeitsport. |
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